Am 03. März 2013 war so weit, die “Eidgenössische Volksinitiative gegen die Abzockerei” wurde zur Abstimmung gestellt. Mit der vom Unternehmer Thomas Minder eingereichten Volksinitiative sollen massiv steigende Managergehälter, Boni und goldene Fallschirme begrenzt bzw. verboten werden. Wir sprechen über den Ausgang der Abstimmung und Eidgenössische Volksinitiativen im Allgemeinen. Worüber darf abgestimmt werden, welche Formalitäten müssen eingehalten werden und wie wird überhaupt abgestimmt? Die neunte Rückschau verrät es euch!
Weiterführende Informationen:
- Art. 136 BV – Politische Rechte, Schweizer Bundesrat
- Volksgesetzgebung in Bayern, Wikipedia
- Art. 139 BV – Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung, Schweizer Bundesrat
- Art. 95 BV – Privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit, Schweizer Bundesrat
- Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, Schweizer Bundesrat
- Botschaft
zur Änderung des Obligationenrechts
(Aktienrecht) [PDF], Schweizer Bundesrat - Abzocker-Initiative ohne Wirkung, SRF Tagesschau vom 24.11.2016
Podcasttipp: ESC Schnack
Intro: News Introduction, DDMYZIK (CC BY-NC 3.0)